Alten Heizeinsatz austauschen — Grenzwerte einhalten — Umwelt entlasten und Geld sparen

Der gute alte Kachelofen verströmt seit vielen, vielen Jahren wohlige Wärme in deutschen Wohnzimmern — und wir wollen Ihn auch nicht mehr missen! Doch auch vor dieser Tradition macht der Fortschritt nicht Halt. Bereits am 22. März 2010 trat die neue Bundes-Immisionsschutzverordnung (BimSchV) in Kraft und fordert per Gesetz niedrigere Emissionen und einen höheren Wirkungsgrad bei Einzelraumfeuerstätten. Das Bundesumweltministerium verspricht sich davon eine deutlich Reduzierung von Schadstoffen privat betriebener Feuerstätten und somit eine deutliche Verbesserung der Umwelt.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2012 müssen Betreiber von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen Ihrem Schornsteinfeger durch eine Herstellererklärung nachweisen, dass ihre Feuerstätte die neuen, strengeren Grenzwerte in Bezug auf Emissionen und Wirkungsgrad erfüllt. Herstellererklärungen bescheinigen die Einhaltung der BimSchV-Anforderungen und sind direkt beim Hersteller erhältlich. Alte Heizeinsätze in Kachelofen-Anlagen haben jedoch wenig Chancen, die neuen Anforderungen zu erfüllen und dürfen deshalb zukünftig in der Regel nicht mehr betrieben werden.

Sollten sie nicht genau wissen ob ihr Ofen die Grenzwerte einhält, so hilft der Ofenbauer weiter. Im Rahmen der Aktion Kamin- und Ofen-Check bieten mittlerweile viele versierte Innungsbetriebe eine Prüfung ihres Ofens auf Herz und Nieren an. Sie erfahren welche Grenzwerte ihr Ofen einhält, ob dieser noch sicher ist und welche Maßnahmen möglich oder nötig sind. Sollte z.B. der vorhandene Heizeinsatz die Grenzwerte nicht mehr einhalten, so kann dieser recht einfach durch einen modernen ausgetauscht werden und der Kachelofen an sich bleibt erhalten.

Ein modernerer Heizeinsatz wertet die Kachelofenanlage nicht nur optisch auf, sondern ist auch technisch auf dem neuesten Stand. Denn die Verbrennungstechnik hat in Bezug auf Emissionen und Wirkungsgrad enorme Fortschritte gemacht. Das entlastet die Umwelt und den Geldbeutel, denn das neue Gerät verbraucht wesentlich weniger Brennstoff, so dass man wieder mit gutem Gewissen klimaneutral und umweltfreundlich Heizen kann.

Auszug aus der neuen BImSchV:

Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis einschließlich 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typenschild zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen:

Datum auf dem Typenschild     Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme

bis 31.12.1974                            31.12.2014

bis 31.12.1984                            31.12.2017

bis 31.12.1994                            31.12.2020

bis 21.03.2010                           31.12.2024

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