VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


1. Allgemeines

1.1 Je nach Vertragsgegenstand erfolgen Verkauf, Lieferung und Einbau ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, Nebenab-
      reden und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 
      Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende Allgemeine Geschäfts- 
      bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer/Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 
      Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.2 Der Vertrag bleibt, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte, als Ganzes verbindlich. 

2. Angebot

2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, sind nur annährend maßgebend, sofern
      sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für diese Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
      Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden.

3. Preise

3.1 Die Preisstellungen in unserem Angebot gelten bis auf Widerruf als Fest- und Endpreise. Der Festpreis für die gesamte Werkleistung
      bedarf der gegenseitigen Vereinbarung.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungsweise ist rein netto bei Abnahme der Werkleistung bzw. Lieferung oder nach entsprechender Zahlungsvereinbarung aus
      Angebot oder Auftragsbestätigung.

4.2 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

4.3 Die Vereinbarung von angemessenen Abschlagszahlungen bei Teilbehandlung, sowie Schäden aller Art, die durch Fremdeinwirkung 
      lieferung/bzw. Teilfertigstellung ist zulässig. 

4.4 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemes- 
      senen Verhältnis zu den Mängeln steht und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) 
      steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftrag- 
      geber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen 
      Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Arbeiten steht. 

5. Lieferfrist 

5.1 Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg oder Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, 
       z.B. Streik oder Aussperrung, oder auf Verzögerung des Zulieferers zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Im Falle 
       der Spätlieferung des Zulieferers hat der Auftragnehmer dem Besteller unverzüglich einen neuen Liefertermin anzuzeigen.

5.2 Teil- und Nachlieferungen sind zulässig. 

6. Versand und Anlieferung

6.1 Unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, daß die Lieferung geschützt wird, da wir bei 
      Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den vollen Wert der Lieferung erheben und eventuell inzwischen eingetretene Be- 
      schädigungen an dem Liefergegenstand zu Lasten des Bestellers gehen.

7. Haftung für Mängel der Lieferung und Werkleistung 

7.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher 
      Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

7.2 Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen 
      Mangel festgestellt hat, der Firma Kaminwelt Neuer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer/Besteller 
      möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers/Bestellers dar.

7.3 Von der Nachlieferung ausgenommen sind alle feuerberührten Teile- insbesondere Rauchrohre, Schamotte im Feuerraum, Rost, Dichtungs-
      schnüre, etc., die vom Besteller in Gebrauch genommen worden sind. Sollten Mängel an diesen Teilen auftreten, so ist der Auftraggeber nur
      insoweit zur Nachbesserung verpflichtet, als die Mängel nicht durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind. Geht die Nachbesserung fehl,
      so ist der Besteller berechtigt in angemessenem Umfang zu mindern. Die Kaminwelt Neuer behält sich vor, Instandsetzungen und Nach-
      besserungen durch den Kundendienst des jeweiligen Herstellers vornehmen zu lassen.

7.4 Der Gewährleistungszeitraum erstreckt sich auf die Dauer von 2 Jahren ab Übergabe/ bzw. Abnahme. Dem Besteller/Käufer stehen die
     gesetzlichen Gewährleistungsrechte – vorbehaltlich der unter der Ziffer 7.3 aufgeführten feuerberührten Teile zu.

7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Nachlieferung und Nachbesserung die erforderliche Zeit und die Gelegenheit einzuräumen.

7.6 Will der Auftraggeber Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der
      Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben
      unberührt.

7.7 Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzungen
      zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu
      erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es
      jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

7.8 Für die ersetzten Teile gilt der unter Ziff. 8 bedungene Eigentumsvorbehalt und die gesetzliche Gewährleistungsfrist entsprechend.

7.9 Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Schlägt die Nacherfüllung/
      -besserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder –wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist -
      nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
      und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.


7.7 Gewährleistungsansprüche werden berücksichtigt, wenn sie unverzüglich geltend gemacht werden und durch Augenschein festeingestellt werden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung
      zustehenden Ansprüche

8.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Kaufpreisforderung
      in Höhe des Rechnungsbetrages des gelieferten und verarbeiteten Gegenstandes als an uns abgetreten.

8.3 Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände von Dritten gepfändet oder sonst in Anspruch genommen werden, ist der Besteller
      verpflichtet, uns hiervon sofort auf schnellstem Wege in Kenntnis zu setzen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt
      vom Vertrag, es sei denn, es ist ausdrücklich erwähnt.

9. Rücktrittsrecht

9.1 Für den Fall unvorhergesehener Ereignissen im Sinne dieser Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung
      erheblich verändern oder auf den Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird
      der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten,
      ohne das Schadenersatzansprüche das Bestellers daraus resultieren. Soweit wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wird dies unverzüglich dem
      Besteller mitgeteilt.


9.2 Ein generelles Rücktrittsrecht des Bestellers existiert nicht. Möchte der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten werden wir dies aus Kulanzgründen
      akzeptieren. Uns durch den Rücktritt entstandene Kosten werden wir dem Besteller in Rechnung stellen, diese betragen mindestens 15 % der Auftragssumme.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Lüdinghausen.